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Mietpreisbremse München 2026

München hat die höchsten Mieten Deutschlands — aber die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 % über der Vergleichsmiete. Prüfen Sie jetzt, ob Sie zu viel zahlen.

München auf einen Blick

Mietpreisbremse seit

1. August 2015

Verordnung gültig bis

31. Dezember 2029

Rechtsgrundlage

Mieterschutzverordnung Bayern (MiSchuV)

Mietspiegel

Münchner Mietspiegel 2025

Durchschnittsmiete (Mietspiegel)

ca. 12,89 €/m² nettokalt

Rückforderung

Bis 30 Monate rückwirkend (seit Mietrecht II)

So berechnen Sie Ihre Höchstmiete in München

Rechenbeispiel München-Schwabing

  • Wohnung: Baujahr 1965, gute Lage, 70 m²
  • Vergleichsmiete laut Mietspiegel: 14,20 €/m²
  • Vergleichsmiete gesamt: 14,20 × 70 = 994,00 €
  • Höchstmiete (+10 %): 994,00 × 1,10 = 1.093,40 €

Zahlen Sie mehr als 1.093,40 € Kaltmiete? Bei 200 € monatlicher Überzahlung könnten Sie bis zu 6.000 € rückwirkend zurückfordern. Jetzt prüfen.

Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in München

Gilt die Mietpreisbremse in ganz München?
Ja. München ist als angespannter Wohnungsmarkt eingestuft und in der bayerischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV) gelistet. Die Mietpreisbremse gilt flächendeckend im gesamten Stadtgebiet.
Wie hoch darf meine Miete in München maximal sein?
Die Miete bei Neuvermietung darf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Vergleichsmiete ermitteln Sie über den Münchner Mietspiegel. Bei einer Vergleichsmiete von 13,00 €/m² und 60 m² wäre die Höchstmiete: 13,00 × 1,10 × 60 = 858 € Kaltmiete.
Wo finde ich den Münchner Mietspiegel?
Den aktuellen Münchner Mietspiegel finden Sie auf muenchen.de (Referat für Stadtplanung und Bauordnung) oder beim Mieterverein München (mieterverein-muenchen.de). Der qualifizierte Mietspiegel berücksichtigt Lage, Baujahr, Ausstattung und Größe.
Wie fordere ich in München zu viel gezahlte Miete zurück?
Seit dem Mietrecht II (Februar 2026) reicht eine einfache Rüge: Benennen Sie den Verstoß und senden Sie die Rüge per Einschreiben. Rückforderung bis 30 Monate rückwirkend. Anlaufstellen: Mieterverein München oder DMB München.
Gilt die Indexmiete-Kappungsgrenze in München?
Ja. München gilt als angespannter Wohnungsmarkt. Seit dem Mietrecht II (2026) dürfen Indexmieten maximal 3,5 % pro Jahr steigen. Nutzen Sie unseren Indexmiete-Rechner zur Prüfung.
München hat die höchsten Mieten in Deutschland — lohnt sich die Mietpreisbremse?
Gerade weil München die höchsten Mieten hat, ist die Mietpreisbremse hier besonders relevant. Selbst eine Überschreitung von 2 €/m² bei 70 m² bedeutet 140 € monatlich zu viel — rückwirkend über 30 Monate wären das 4.200 € Rückforderung.

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Rechtlicher Hinweis: Angaben zum Münchner Mietspiegel sind Durchschnittswerte. Wenden Sie sich für eine präzise Einschätzung an den Mieterverein München oder einen Fachanwalt für Mietrecht.