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Indexmiete 2026: Ratgeber, Berechnung & neue Kappungsgrenze

Alles Wichtige zur Indexmiete in Deutschland: Wie funktioniert ein Indexmietvertrag? Wie wird die Erhöhung berechnet? Und was ändert das neue Mietrecht II seit Februar 2026?

Was ist eine Indexmiete?

Eine Indexmiete ist eine besondere Form der Mietvereinbarung nach § 557b BGB. Anders als bei einer normalen Miete wird die Miethöhe an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts (Destatis) gekoppelt.

Das bedeutet: Steigt die allgemeine Inflation in Deutschland, steigt auch Ihre Miete — und umgekehrt. Der VPI misst die Preisentwicklung eines repräsentativen Warenkorbs aus Waren und Dienstleistungen, die deutsche Haushalte typischerweise kaufen.

Indexmieten sind in den letzten Jahren deutlich populärer geworden. Laut Schätzungen enthalten rund 30 % der Neuvermietungen in Großstädten eine Indexklausel. Besonders in Zeiten hoher Inflation (2022/2023) hat dies zu Diskussionen geführt, da Indexmieten teilweise stärker gestiegen sind als die ortsübliche Vergleichsmiete.

Der Indexmietvertrag (§ 557b BGB)

Ein Indexmietvertrag enthält eine Klausel, die festlegt, dass die Miete an den VPI gekoppelt ist. Damit eine Indexklausel wirksam ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Schriftform

Die Indexklausel muss schriftlich im Mietvertrag vereinbart sein.

Nur VPI zulässig

Als Maßstab ist ausschließlich der Verbraucherpreisindex für Deutschland zulässig (§ 557b Abs. 1 BGB). Andere Indizes (Baupreisindex, Lebenshaltungskosten etc.) sind unwirksam.

Jahresfrist

Zwischen zwei Erhöhungen muss mindestens ein Jahr liegen. Die Miete muss zudem vor der Erhöhung mindestens ein Jahr unverändert geblieben sein.

Schriftliche Erklärung

Der Vermieter muss die Erhöhung schriftlich erklären und dabei die prozentuale Änderung des VPI oder die neue Miete angeben. Die Erhöhung wird erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang wirksam.

Keine Vergleichsmiete

Während einer Indexmietvereinbarung darf der Vermieter nicht zusätzlich eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen (§ 557b Abs. 2 BGB).

Tipp: Indexklausel prüfen

Sie haben einen Mietvertrag mit Indexklausel und möchten prüfen, ob die Erhöhung korrekt berechnet wurde? Nutzen Sie unseren kostenlosen Indexmiete-Rechner.

Indexmiete berechnen — Formel & Beispiel

Die Berechnung der Indexmiete folgt einer einfachen Formel:

Neue Miete = Alte Miete × (Aktueller VPI ÷ Basis-VPI)

Basis-VPI = Indexwert bei Vertragsschluss oder letzter Erhöhung

Rechenbeispiel

Ausgangslage:

  • Aktuelle Kaltmiete: 800,00 €
  • VPI bei Vertragsschluss (Jan 2022): 107,0
  • Aktueller VPI (Jan 2026): 123,5

Berechnung:

800,00 € × (123,5 / 107,0) = 800,00 € × 1,1542 = 923,36 €

Die VPI-basierte Erhöhung beträgt 123,36 € (+15,4 %).

Achtung: In angespannten Wohnungsmärkten würde die Kappungsgrenze von 3,5 % pro Jahr greifen (siehe unten). Die tatsächlich zulässige Miete wäre dann niedriger.

Verbraucherpreisindex (VPI) — Entwicklung 2020–2025

Der VPI wird monatlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Das aktuelle Basisjahr ist 2020 = 100. Hier die Jahresdurchschnitte:

JahrVPI (Durchschnitt)Veränderung
2020100,0
2021103,1+3,1 %
2022110,4+7,1 %
2023117,4+6,3 %
2024120,2+2,4 %
2025123,1+2,4 %

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis). Werte gerundet.

Mietrecht II 2026: Kappungsgrenze 3,5 % für Indexmieten

Das Mietrecht II (in Kraft seit 8. Februar 2026) bringt eine zentrale Änderung für Indexmieten: In angespannten Wohnungsmärkten dürfen Indexmieterhöhungen maximal 3,5 % pro Jahr betragen.

Das bedeutet: Selbst wenn der VPI in einem Jahr um 6 % gestiegen ist, darf der Vermieter die Miete nur um 3,5 % erhöhen. Die überschießende Erhöhung verfällt — sie kann nicht in späteren Jahren nachgeholt werden.

Welche Städte gelten als angespannter Wohnungsmarkt?

Die Einstufung erfolgt durch Landesverordnungen. Typische Beispiele:

BerlinHamburgMünchenKölnFrankfurt am MainStuttgartDüsseldorfLeipzigDresdenNürnbergFreiburgPotsdamHeidelbergDarmstadtRegensburg+ viele weitere

Unser Indexmiete-Rechner prüft automatisch, ob Ihre Stadt betroffen ist.

Vor Mietrecht II

Indexmiete stieg 1:1 mit dem VPI — ohne Obergrenze. Bei 7 % Inflation stieg die Miete um 7 %.

Seit Mietrecht II (Feb. 2026)

In angespannten Märkten maximal 3,5 % pro Jahr. Der Rest verfällt. Außerhalb: weiterhin ohne Deckel.

Vorteile & Nachteile der Indexmiete

Vorteile

  • Transparente, objektive Berechnungsbasis
  • Keine willkürlichen Erhöhungen möglich
  • Erhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete ausgeschlossen
  • Seit 2026: Kappungsgrenze in angespannten Märkten
  • Planungssicherheit für beide Seiten

Nachteile

  • Bei hoher Inflation: Miete kann stark steigen
  • Mieter trägt das Inflationsrisiko direkt
  • Modernisierungserhöhung zusätzlich möglich
  • Keine Rückkehr zur Vergleichsmiete während Laufzeit
  • Keine Zustimmungspflicht = weniger Widerspruchsmöglichkeiten

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Häufige Fragen zur Indexmiete

Was ist eine Indexmiete?
Eine Indexmiete ist eine Mietvereinbarung nach § 557b BGB, bei der die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts gekoppelt ist. Steigt der VPI, darf der Vermieter die Miete entsprechend erhöhen. Die Indexmiete bietet Planungssicherheit für beide Seiten, da Erhöhungen automatisch an die allgemeine Preisentwicklung gebunden sind.
Was ist ein Indexmietvertrag?
Ein Indexmietvertrag ist ein Mietvertrag mit einer Indexklausel nach § 557b BGB. Diese Klausel legt fest, dass die Miete an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist. Der Mietvertrag muss schriftlich vereinbart sein und darf als Maßstab nur den Verbraucherpreisindex für Deutschland verwenden — andere Indizes (z. B. Baupreisindex) sind nicht zulässig.
Wie wird die Indexmiete berechnet?
Die Formel lautet: Neue Miete = Alte Miete × (Aktueller VPI / Basis-VPI). Der Basis-VPI ist der Indexwert bei Vertragsschluss oder der letzten Erhöhung. Beispiel: Bei einer Miete von 800 €, Basis-VPI 105,6 und aktuellem VPI 115,3 ergibt sich: 800 × (115,3 / 105,6) = 873,48 €. Die Erhöhung wird erst ab dem übernächsten Monat nach schriftlicher Erklärung wirksam.
Was ändert das Mietrecht II (2026) bei der Indexmiete?
Das Mietrecht II (in Kraft seit 8. Februar 2026) führt eine Kappungsgrenze von 3,5 % pro Jahr für Indexmieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten ein. Selbst wenn der VPI stärker gestiegen ist, darf die Miete höchstens um 3,5 % jährlich steigen. Dies betrifft Großstädte wie Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt und viele weitere.
Welche Vorteile hat die Indexmiete für Mieter?
Transparenz: Erhöhungen sind an einen objektiven, öffentlichen Index gebunden. Keine überraschenden Erhöhungen: Der Vermieter kann nicht zusätzlich eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen (§ 557b Abs. 2 BGB). Seit 2026 gilt zudem die 3,5 %-Deckelung in angespannten Märkten.
Welche Nachteile hat die Indexmiete für Mieter?
In Zeiten hoher Inflation (wie 2022/2023 mit VPI-Steigerungen von über 7 %) können Indexmieten stärker steigen als die ortsübliche Vergleichsmiete. Der Mieter trägt das Inflationsrisiko direkt. Außerdem kann der Vermieter nach einer Modernisierung trotzdem eine Modernisierungserhöhung verlangen (§ 559 BGB), sofern der Mietvertrag dies nicht ausschließt.
Kann der Vermieter bei Indexmiete zusätzlich die Miete erhöhen?
Grundsätzlich nein. Während einer Indexmietvereinbarung sind Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) ausgeschlossen (§ 557b Abs. 2 BGB). Ausnahme: Modernisierungserhöhungen nach § 559 BGB sind weiterhin möglich, sofern es sich um energetische Sanierungen handelt oder die Maßnahme nicht vom Mieter zu vertreten ist.
Muss ich einer Indexmieterhöhung zustimmen?
Im Gegensatz zur Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) bedarf die Indexmieterhöhung keiner Zustimmung des Mieters. Sie wird durch einseitige Erklärung des Vermieters wirksam. Allerdings muss die Erklärung schriftlich erfolgen und die geänderte Miete oder die prozentuale Änderung des VPI sowie den aktuellen Indexstand angeben.
Kann die Indexmiete auch sinken?
Ja, theoretisch. Wenn der VPI sinkt (Deflation), sinkt auch die berechnete Indexmiete. In der Praxis ist dies in Deutschland extrem selten — der VPI ist seit Jahrzehnten nahezu durchgehend gestiegen. Der Mieter könnte aber in einem deflationären Szenario eine Mietsenkung verlangen.
Was ist der Verbraucherpreisindex (VPI)?
Der VPI misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte in Deutschland kaufen. Er wird monatlich vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlicht. Das aktuelle Basisjahr ist 2020 = 100. Der VPI ist der einzige zulässige Maßstab für eine Indexmiete (§ 557b Abs. 1 BGB).

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihren örtlichen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.