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Mieterhoehung pruefen 2026

Pruefen Sie kostenlos, ob die Mieterhoehung Ihres Vermieters alle gesetzlichen Anforderungen erfuellt — mit Wartefrist, Kappungsgrenze, Ueberlegungsfrist und Widerspruch-Vorlage.

Schritt 1 von 4
Art der Mieterhoehung
Um welche Art von Mieterhoehung handelt es sich?

Voraussetzungen fuer eine wirksame Mieterhoehung

Eine Mieterhoehung nach §558 BGB (zur ortsueblichen Vergleichsmiete) muss mehrere Voraussetzungen erfuellen, damit sie wirksam ist:

  • Textform (§558a Abs. 1): Das Verlangen muss schriftlich erfolgen — Brief, E-Mail oder Fax. Eine muendliche Erhoehung ist unwirksam.
  • Begruendung (§558a Abs. 2): Der Vermieter muss sich auf einen Mietspiegel, ein Gutachten, drei Vergleichswohnungen oder eine Mietdatenbank berufen.
  • Wartefrist (§558 Abs. 1): Zwischen zwei Erhoehungen muessen mindestens 15 Monate liegen.
  • Kappungsgrenze (§558 Abs. 3): Die Miete darf innerhalb von 3 Jahren um maximal 20 % steigen (15 % in angespannten Maerkten).
  • Vergleichsmiete (§558 Abs. 2): Die neue Miete darf die ortsuebliche Vergleichsmiete nicht ueberschreiten.

Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Mieterhoehung unwirksam — Sie muessen nicht zustimmen.

Kappungsgrenze — 20 % oder 15 %?

Die Kappungsgrenze nach §558 Abs. 3 BGB begrenzt die Mieterhoehung auf maximal 20 % innerhalb von 3 Jahren. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt eine reduzierte Grenze von 15 %.

Ob Ihre Stadt als angespannter Wohnungsmarkt gilt, bestimmen die Bundeslaender per Verordnung. Hier eine Auswahl der wichtigsten Staedte mit 15 %-Kappungsgrenze:

BerlinHamburgMuenchenKoelnFrankfurt am MainDuesseldorfStuttgartDortmundEssenLeipzigBremenDresdenHannoverNuernbergDuisburgBochumWuppertalBonnMuensterKarlsruheMannheimAugsburgWiesbadenFreiburg im BreisgauHeidelbergDarmstadtRegensburgPotsdamRostockMainzKielLuebeckTuebingenKonstanzAachen

Hinweis: Die vollstaendige Liste umfasst weitere Staedte und Gemeinden je nach Landesverordnung. Pruefen Sie im Zweifel bei Ihrer Stadtverwaltung.

Ueberlegungsfrist — Wie lange habe ich Zeit?

Nach §558b Abs. 2 BGB haben Sie als Mieter bis zum Ende des zweiten vollen Kalendermonats nach Empfang des Mieterhoehungsverlangens Zeit, um zu reagieren.

Schreiben erhalten imFrist bis
Januar31. Maerz
Februar30. April
Maerz31. Mai
April30. Juni
Mai31. Juli
Juni31. August

Wenn Sie innerhalb der Frist nicht zustimmen, kann der Vermieter innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Ueberlegungsfrist Klage auf Zustimmung erheben.

Widerspruch gegen ungueltige Mieterhoehung

Wenn unser Rechner formale Fehler in Ihrer Mieterhoehung findet, koennen Sie widersprechen. So gehen Sie vor:

  1. Pruefung durchfuehren: Nutzen Sie unseren Rechner oben, um die Gueltigkeit zu pruefen.
  2. Widerspruch-Vorlage erstellen: Bei gefundenen Problemen koennen Sie direkt eine personalisierte Vorlage generieren.
  3. Per Einschreiben versenden: Senden Sie den Widerspruch als Einschreiben mit Rueckschein an Ihren Vermieter.
  4. Frist beachten: Versenden Sie den Widerspruch vor Ablauf der Ueberlegungsfrist.

Wann brauche ich einen Anwalt?

Nicht jeder Fall erfordert anwaltliche Hilfe. Hier eine Orientierung:

Selbst loesbar

  • Klare formale Fehler (fehlende Begruendung, falsche Frist)
  • Kappungsgrenze offensichtlich ueberschritten
  • Muendliche statt schriftliche Erhoehung

Anwalt empfohlen

  • Streit ueber die korrekte Vergleichsmiete
  • Vermieter reagiert nicht auf Widerspruch
  • Klage auf Zustimmung wurde eingereicht
  • Komplexe Faelle (Modernisierung + Mietspiegel gemischt)

Wichtiger Hinweis

Dieser Rechner bietet eine unverbindliche Ersteinschaetzung auf Basis Ihrer Angaben. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Die Pruefung deckt die wichtigsten formalen, zeitlichen und rechnerischen Anforderungen ab, kann jedoch Besonderheiten Ihres Einzelfalls nicht beruecksichtigen. Bei Unsicherheit wenden Sie sich an einen Mieterverein oder Fachanwalt fuer Mietrecht.

Haeufig gestellte Fragen

Wann darf mein Vermieter die Miete erhoehen?
Der Vermieter darf die Miete bis zur ortsueblichen Vergleichsmiete erhoehen (§558 BGB), frühestens 15 Monate nach Beginn des Mietverhaeltnisses oder der letzten Erhoehung. Das Erhoehungsverlangen muss in Textform erfolgen und begruendet sein.
Was ist die Kappungsgrenze bei Mieterhoehungen?
Die Kappungsgrenze begrenzt die Mieterhoehung auf maximal 20 % innerhalb von 3 Jahren (§558 Abs. 3 BGB). In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt — wie Berlin, Hamburg oder Muenchen — gilt eine reduzierte Kappungsgrenze von nur 15 %.
Muss der Vermieter die Erhoehung begruenden?
Ja. Das Mieterhoehungsverlangen muss nach §558a BGB begruendet sein, z.B. durch Verweis auf den Mietspiegel, ein Sachverstaendigengutachten, drei Vergleichswohnungen oder eine Mietdatenbank. Ohne Begruendung ist die Erhoehung unwirksam.
Was passiert, wenn ich nicht auf die Mieterhoehung reagiere?
Sie haben bis zum Ende des zweiten vollen Kalendermonats nach Erhalt Zeit, der Erhoehung zuzustimmen oder zu widersprechen (§558b BGB). Wenn Sie nicht reagieren, kann der Vermieter innerhalb von 3 weiteren Monaten auf Zustimmung klagen.
Kann ich gegen eine Mieterhoehung Widerspruch einlegen?
Ja. Wenn die Mieterhoehung formale Fehler hat (fehlende Begruendung, falsche Frist, Kappungsgrenze ueberschritten), koennen Sie widersprechen. Nutzen Sie unseren Rechner, um die Gueltigkeit zu pruefen, und erstellen Sie eine Widerspruch-Vorlage.
Was ist die Ueberlegungsfrist?
Die Ueberlegungsfrist laeuft bis zum Ende des zweiten vollen Kalendermonats nach Empfang des Schreibens. Beispiel: Erhalten am 10. Februar — Frist bis 30. April. In dieser Zeit muessen Sie dem Vermieter mitteilen, ob Sie zustimmen.
Gilt die Kappungsgrenze auch bei Indexmieten?
Nein. Bei einer Indexmiete (§557b BGB) richtet sich die Erhoehung nach dem Verbraucherpreisindex, nicht nach der Vergleichsmiete. Die Kappungsgrenze nach §558 gilt hier nicht. Nutzen Sie unseren Indexmiete-Rechner fuer diesen Fall.
Kann der Vermieter mich kuendigen, wenn ich widerspreche?
Nein. Ein Widerspruch gegen eine Mieterhoehung ist Ihr gesetzliches Recht und kein Kuendigungsgrund. Der Vermieter kann lediglich auf Zustimmung klagen — die Entscheidung liegt dann beim Gericht.
Was ist der Unterschied zwischen §558 und §559 BGB?
§558 BGB regelt Mieterhoehungen bis zur ortsueblichen Vergleichsmiete (z.B. nach Mietspiegel). §559 BGB regelt Mieterhoehungen nach Modernisierung — hier darf der Vermieter bis zu 8 % der Kosten auf die Jahresmiete umlegen. Beide haben unterschiedliche Voraussetzungen.
Wo finde ich die Vergleichsmiete fuer meine Stadt?
Die ortsuebliche Vergleichsmiete finden Sie im Mietspiegel Ihrer Stadt (oft auf der Website der Stadtverwaltung), beim oertlichen Mieterverein oder ueber die Mietpreisauskunft Ihrer Gemeinde. Auch im Mieterhoehungsschreiben selbst muss der Vermieter die Vergleichsmiete angeben.

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