Staffelmiete-Rechner 2026
Staffelmiete berechnen: Alle Stufen, Erhöhungen und Gesamtkosten auf einen Blick.
Staffelmiete berechnen
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So funktioniert die Staffelmiete
Bei einer Staffelmiete (§ 557a BGB) werden die Mieterhöhungen bereits bei Vertragsschluss für die gesamte Laufzeit festgelegt. Das bietet beiden Seiten Planungssicherheit: Der Mieter weiß genau, was er in Zukunft zahlt, und der Vermieter hat garantierte Erhöhungen.
Wichtig: Zwischen zwei Staffeln müssen mindestens 12 Monate liegen. Die Erhöhung muss als konkreter Euro-Betrag oder als neue Gesamtmiete angegeben sein — eine prozentuale Angabe ist nicht ausreichend.
Staffelmiete vs. Indexmiete: Vergleich
| Staffelmiete | Indexmiete | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 557a BGB | § 557b BGB |
| Erhöhungen | Im Voraus festgelegt | Abhängig vom VPI |
| Planungssicherheit | Hoch — alles bekannt | Mittel — VPI-abhängig |
| Inflationsrisiko | Beim Vermieter | Beim Mieter |
| Vergleichsmiete-Erhöhung | Ausgeschlossen | Ausgeschlossen |
| Modernisierungserhöhung | Möglich (§ 559 BGB) | Möglich (§ 559 BGB) |
| Kappungsgrenze (2026) | Keine | 3,5 % in angespannten Märkten |
| Kündigungsrecht | Normal (§ 573c BGB) | Normal (§ 573c BGB) |
Gesetzliche Anforderungen an die Staffelmiete
Schriftform
Die Staffelmiete muss schriftlich im Mietvertrag vereinbart werden.
Geldbetrag
Jede Staffel muss als konkreter Euro-Betrag (Erhöhung oder neue Miete) angegeben sein. Prozentangaben sind unwirksam.
Mindestens 12 Monate
Zwischen dem Beginn zweier Staffeln müssen mindestens 12 Monate liegen (§ 557a Abs. 2 BGB).
Kündigungsverzicht max. 4 Jahre
Ein vertraglicher Kündigungsverzicht ist bei Staffelmiete höchstens für 4 Jahre ab Vertragsschluss zulässig.