Kostenloser Mietrecht-Rechner | Datenstand: Februar 2026
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Staffelmiete-Rechner 2026

Staffelmiete berechnen: Alle Stufen, Erhöhungen und Gesamtkosten auf einen Blick.

§557a BGBKumulierte ErhöhungJahresmiete-Übersicht

Staffelmiete berechnen

Geben Sie Ihre Anfangsmiete und die vereinbarten Staffeln ein.

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Mindestens 12 Monate

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So funktioniert die Staffelmiete

Bei einer Staffelmiete (§ 557a BGB) werden die Mieterhöhungen bereits bei Vertragsschluss für die gesamte Laufzeit festgelegt. Das bietet beiden Seiten Planungssicherheit: Der Mieter weiß genau, was er in Zukunft zahlt, und der Vermieter hat garantierte Erhöhungen.

Wichtig: Zwischen zwei Staffeln müssen mindestens 12 Monate liegen. Die Erhöhung muss als konkreter Euro-Betrag oder als neue Gesamtmiete angegeben sein — eine prozentuale Angabe ist nicht ausreichend.

Staffelmiete vs. Indexmiete: Vergleich

 StaffelmieteIndexmiete
Rechtsgrundlage§ 557a BGB§ 557b BGB
ErhöhungenIm Voraus festgelegtAbhängig vom VPI
PlanungssicherheitHoch — alles bekanntMittel — VPI-abhängig
InflationsrisikoBeim VermieterBeim Mieter
Vergleichsmiete-ErhöhungAusgeschlossenAusgeschlossen
ModernisierungserhöhungMöglich (§ 559 BGB)Möglich (§ 559 BGB)
Kappungsgrenze (2026)Keine3,5 % in angespannten Märkten
KündigungsrechtNormal (§ 573c BGB)Normal (§ 573c BGB)

Gesetzliche Anforderungen an die Staffelmiete

Schriftform

Die Staffelmiete muss schriftlich im Mietvertrag vereinbart werden.

Geldbetrag

Jede Staffel muss als konkreter Euro-Betrag (Erhöhung oder neue Miete) angegeben sein. Prozentangaben sind unwirksam.

Mindestens 12 Monate

Zwischen dem Beginn zweier Staffeln müssen mindestens 12 Monate liegen (§ 557a Abs. 2 BGB).

Kündigungsverzicht max. 4 Jahre

Ein vertraglicher Kündigungsverzicht ist bei Staffelmiete höchstens für 4 Jahre ab Vertragsschluss zulässig.

Häufige Fragen zur Staffelmiete

Was ist eine Staffelmiete?
Eine Staffelmiete ist eine Mietvereinbarung nach § 557a BGB, bei der die Mieterhöhungen bereits bei Vertragsschluss für die gesamte Laufzeit festgelegt werden. Für jede Staffel müssen der Zeitpunkt und der Betrag der Erhöhung (als Geldbetrag oder neue Miete) angegeben sein.
Wie oft darf die Miete bei einer Staffelmiete steigen?
Zwischen zwei Staffeln müssen mindestens 12 Monate liegen (§ 557a Abs. 2 BGB). Die Staffeln müssen als konkreter Geldbetrag oder als neue Miete angegeben sein — eine prozentuale Erhöhung reicht nicht aus.
Kann der Vermieter bei Staffelmiete zusätzlich die Miete erhöhen?
Nein. Während der Laufzeit einer Staffelmiete sind Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) ausgeschlossen (§ 557a Abs. 2 S. 2 BGB). Ausnahme: Modernisierungserhöhungen nach § 559 BGB sind weiterhin möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Staffelmiete und Indexmiete?
Bei der Staffelmiete stehen alle Erhöhungen von Anfang an fest — Sie wissen genau, was Sie in 3 Jahren zahlen. Bei der Indexmiete hängt die Erhöhung vom Verbraucherpreisindex ab, der erst in Zukunft feststeht. Staffelmiete bietet mehr Planungssicherheit, Indexmiete orientiert sich an der tatsächlichen Inflation.
Gilt die Mietpreisbremse bei Staffelmiete?
Die Mietpreisbremse gilt für die Anfangsmiete bei Vertragsschluss. Die einzelnen Staffeln selbst sind von der Mietpreisbremse nicht betroffen — aber die Anfangsmiete darf nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Kann ich bei Staffelmiete eine Mietminderung geltend machen?
Ja. Das Recht auf Mietminderung bei Mängeln (§ 536 BGB) bleibt bei Staffelmiete vollständig erhalten und kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Die Minderung berechnet sich dann von der jeweils aktuellen Staffelmiete.
Kann ich einen Staffelmietvertrag kündigen?
Ja, die normalen Kündigungsfristen nach § 573c BGB gelten auch bei Staffelmiete. Der Mieter kann mit 3 Monaten Frist kündigen. Ein Kündigungsausschluss ist höchstens für 4 Jahre ab Vertragsschluss zulässig.
Was passiert nach Ablauf aller Staffeln?
Nach der letzten Staffel läuft der Mietvertrag normal weiter — zur Miete der letzten Staffel. Der Vermieter kann dann wieder normale Mieterhöhungen nach § 558 BGB (ortsübliche Vergleichsmiete) verlangen. Die Staffelmiete-Sperre fällt weg.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Rechner dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren örtlichen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht.