Nebenkostenabrechnung Frist-Rechner
Abrechnungsfrist & Einwendungsfrist sofort berechnen — kostenlos
z.B. 31.12.2024 für das Abrechnungsjahr 2024
Für Einwendungsfrist und Fristprüfung
So funktionieren die Fristen
Abrechnungszeitraum endet
Der Abrechnungszeitraum ist meist das Kalenderjahr (01.01.–31.12.). Ab dem Tag nach dem Ende beginnt die 12-Monats-Frist für den Vermieter.
AZ Ende: 31.12.2024
Vermieter muss zustellen
Innerhalb von 12 Monaten muss die Abrechnung beim Mieter zugehen. Nicht der Poststempel zählt, sondern der Einwurf in Ihren Briefkasten.
Frist: bis 31.12.2025
Mieter kann widersprechen
Ab Zugang haben Sie 12 Monate Zeit für Einwände. Nutzen Sie diese Frist! Danach sind inhaltliche Fehler nicht mehr rügbar.
Zugang 01.03.2025 → bis 01.03.2026
Sonderfälle
Abrechnung zu spät — aber Sie haben schon gezahlt?
Wenn Sie die Nachzahlung bereits geleistet haben, können Sie das Geld zurückfordern (§812 BGB). Die Leistung erfolgte ohne Rechtsgrund, da die Frist abgelaufen war. Verjährung: 3 Jahre.
Nebenkostenabrechnung nie erhalten?
Wenn der Vermieter gar keine Abrechnung erstellt, schulden Sie keine Nachzahlung. Sie können aber Ihr Guthaben einfordern und haben Anspruch auf Erstellung einer ordnungsgemäßen Abrechnung.
Nachträgliche Korrektur durch den Vermieter
Der Vermieter darf eine fehlerhafte Abrechnung korrigieren — aber nur innerhalb der 12-Monats-Frist. Nach Fristablauf darf eine Korrektur nur noch zugunsten des Mieters erfolgen (BGH VIII ZR 190/06).
Abrechnungszeitraum ≠ Kalenderjahr
Der Abrechnungszeitraum muss nicht das Kalenderjahr sein. Es kann auch z.B. 01.04.–31.03. sein. Die 12-Monats-Frist beginnt immer am Tag nach Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraums.