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Mietpreisbremse Berlin 2026

Die Mietpreisbremse gilt in ganz Berlin. Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Miete die zulässige Höchstmiete überschreitet — und fordern Sie bis zu 30 Monate zu viel gezahlte Miete zurück.

Berlin auf einen Blick

Mietpreisbremse seit

1. Juni 2015

Verordnung gültig bis

31. Dezember 2029

Rechtsgrundlage

Mietenbegrenzungsverordnung Berlin

Mietspiegel

Berliner Mietspiegel 2025

Durchschnittsmiete (Mietspiegel)

7,36 €/m² nettokalt

Rückforderung

Bis 30 Monate rückwirkend (seit Mietrecht II)

Mietpreisbremse nach Berliner Bezirken

Die Mietpreisbremse gilt in allen 12 Berliner Bezirken. Die ortsübliche Vergleichsmiete variiert jedoch stark je nach Lage und Baujahr.

MitteFriedrichshain-KreuzbergPankowCharlottenburg-WilmersdorfSpandauSteglitz-ZehlendorfTempelhof-SchönebergNeuköllnTreptow-KöpenickMarzahn-HellersdorfLichtenbergReinickendorf

Die höchsten Vergleichsmieten finden sich in Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg. Die niedrigsten in Marzahn-Hellersdorf und Spandau.

Berliner Mietspiegel 2025

Der Berliner Mietspiegel 2025 ist die Grundlage für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen herausgegeben.

Die durchschnittliche Nettokaltmiete laut Mietspiegel liegt bei 7,36 €/m². Die tatsächliche Vergleichsmiete hängt von folgenden Faktoren ab:

Wohnlage

Einfach, mittel oder gut — bestimmt durch den Berliner Wohnlagenkatalog

Baujahr

Altbau (vor 1918), Nachkrieg, Neubau — in 11 Baualtersklassen eingeteilt

Ausstattung

Sammelheizung, Bad, modernes Bad, Aufzug, Balkon etc.

Wohnungsgröße

Kleinere Wohnungen haben tendenziell höhere Quadratmetermieten

So berechnen Sie Ihre Höchstmiete in Berlin

Rechenbeispiel Berlin-Kreuzberg

  • Wohnung: Altbau (1905), gute Wohnlage, 65 m²
  • Vergleichsmiete laut Mietspiegel: 8,50 €/m²
  • Vergleichsmiete gesamt: 8,50 × 65 = 552,50 €
  • Höchstmiete (+10 %): 552,50 × 1,10 = 607,75 €

Zahlen Sie mehr als 607,75 € Kaltmiete? Dann liegt möglicherweise ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vor. Jetzt prüfen.

Rückforderung zu viel gezahlter Miete in Berlin

Seit dem Mietrecht II (Februar 2026) können Sie in Berlin zu viel gezahlte Miete bis zu 30 Monate rückwirkend zurückfordern. Die Rüge ist vereinfacht — Sie müssen nur den Verstoß benennen.

Schritt 1: Vergleichsmiete ermitteln

Nutzen Sie den Berliner Mietspiegel 2025 oder fragen Sie beim Berliner Mieterverein nach.

Schritt 2: Höchstmiete berechnen

Vergleichsmiete + 10 % = Ihre zulässige Höchstmiete. Nutzen Sie unseren Rechner.

Schritt 3: Rüge senden

Per Einschreiben an den Vermieter. Unser Rechner erstellt Ihnen eine Vorlage.

Schritt 4: Rückforderung

Bis 30 Monate rückwirkend. Reagiert der Vermieter nicht: Mieterverein oder Anwalt.

Miete in Berlin zu hoch? Jetzt kostenlos prüfen.

Unser Rechner berechnet Ihre zulässige Höchstmiete, den Rückforderungsbetrag und erstellt eine Rüge-Vorlage.

Zum Mietpreisbremse-Rechner

Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Berlin

Gilt die Mietpreisbremse in ganz Berlin?
Ja. Seit dem 1. Juni 2015 gilt die Mietpreisbremse flächendeckend in ganz Berlin. Die Mietenbegrenzungsverordnung wurde zuletzt bis Ende 2029 verlängert (Mietrecht II). Berlin gilt als angespannter Wohnungsmarkt gemäß § 556d BGB.
Wie hoch darf meine Miete in Berlin maximal sein?
Die Miete bei Neuvermietung darf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Vergleichsmiete ermitteln Sie über den Berliner Mietspiegel 2025. Beispiel: Vergleichsmiete 8,00 €/m² bei 60 m² = 480 €. Höchstmiete = 480 × 1,10 = 528 € Kaltmiete.
Wo finde ich den Berliner Mietspiegel?
Den aktuellen Berliner Mietspiegel 2025 finden Sie auf der Website der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (stadtentwicklung.berlin.de) oder beim Berliner Mieterverein (berliner-mieterverein.de). Der Mietspiegel berücksichtigt Lage, Baujahr, Ausstattung und Wohnungsgröße.
Wie fordere ich in Berlin zu viel gezahlte Miete zurück?
Seit dem Mietrecht II (Februar 2026) ist die Rüge vereinfacht: Sie müssen nur noch den Verstoß benennen. Senden Sie die Rüge per Einschreiben an Ihren Vermieter. Sie können bis zu 30 Monate rückwirkend zurückfordern. Reagiert der Vermieter nicht, wenden Sie sich an den Berliner Mieterverein oder einen Fachanwalt.
Gilt die Mietpreisbremse bei Neubau in Berlin?
Nein. Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, sind von der Mietpreisbremse ausgenommen. Das gilt auch für umfassend modernisierte Wohnungen (Kosten über 1/3 eines vergleichbaren Neubaus).
Was ist mit dem Mietendeckel in Berlin?
Der Berliner Mietendeckel (MietenWoG Bln) wurde im April 2021 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Er hat keine Gültigkeit mehr. Es gilt weiterhin die bundesweite Mietpreisbremse nach §§ 556d ff. BGB.
Gilt die Indexmiete-Kappungsgrenze in Berlin?
Ja. Berlin ist als angespannter Wohnungsmarkt eingestuft. Seit dem Mietrecht II (Februar 2026) dürfen Indexmieten in Berlin maximal 3,5 % pro Jahr steigen. Nutzen Sie unseren Indexmiete-Rechner zur Prüfung.
Welche Anlaufstellen gibt es in Berlin?
Berliner Mieterverein (BMV): berliner-mieterverein.de, Mitgliedsbeitrag ab ca. 84 €/Jahr. Mietergemeinschaft Berlin: mg-berlin.de. Verbraucherzentrale Berlin: verbraucherzentrale-berlin.de. Außerdem bieten viele Fachanwälte für Mietrecht kostenlose Erstberatung an.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Angaben zum Berliner Mietspiegel sind Durchschnittswerte — die tatsächliche Vergleichsmiete hängt von Lage, Baujahr und Ausstattung ab. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an den Berliner Mieterverein oder einen Fachanwalt.