Mietpreisbremse Berlin 2026
Die Mietpreisbremse gilt in ganz Berlin. Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Miete die zulässige Höchstmiete überschreitet — und fordern Sie bis zu 30 Monate zu viel gezahlte Miete zurück.
Berlin auf einen Blick
Mietpreisbremse seit
1. Juni 2015
Verordnung gültig bis
31. Dezember 2029
Rechtsgrundlage
Mietenbegrenzungsverordnung Berlin
Mietspiegel
Berliner Mietspiegel 2025
Durchschnittsmiete (Mietspiegel)
7,36 €/m² nettokalt
Rückforderung
Bis 30 Monate rückwirkend (seit Mietrecht II)
Mietpreisbremse nach Berliner Bezirken
Die Mietpreisbremse gilt in allen 12 Berliner Bezirken. Die ortsübliche Vergleichsmiete variiert jedoch stark je nach Lage und Baujahr.
Die höchsten Vergleichsmieten finden sich in Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg. Die niedrigsten in Marzahn-Hellersdorf und Spandau.
Berliner Mietspiegel 2025
Der Berliner Mietspiegel 2025 ist die Grundlage für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen herausgegeben.
Die durchschnittliche Nettokaltmiete laut Mietspiegel liegt bei 7,36 €/m². Die tatsächliche Vergleichsmiete hängt von folgenden Faktoren ab:
Wohnlage
Einfach, mittel oder gut — bestimmt durch den Berliner Wohnlagenkatalog
Baujahr
Altbau (vor 1918), Nachkrieg, Neubau — in 11 Baualtersklassen eingeteilt
Ausstattung
Sammelheizung, Bad, modernes Bad, Aufzug, Balkon etc.
Wohnungsgröße
Kleinere Wohnungen haben tendenziell höhere Quadratmetermieten
So berechnen Sie Ihre Höchstmiete in Berlin
Rechenbeispiel Berlin-Kreuzberg
- Wohnung: Altbau (1905), gute Wohnlage, 65 m²
- Vergleichsmiete laut Mietspiegel: 8,50 €/m²
- Vergleichsmiete gesamt: 8,50 × 65 = 552,50 €
- Höchstmiete (+10 %): 552,50 × 1,10 = 607,75 €
Zahlen Sie mehr als 607,75 € Kaltmiete? Dann liegt möglicherweise ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vor. Jetzt prüfen.
Rückforderung zu viel gezahlter Miete in Berlin
Seit dem Mietrecht II (Februar 2026) können Sie in Berlin zu viel gezahlte Miete bis zu 30 Monate rückwirkend zurückfordern. Die Rüge ist vereinfacht — Sie müssen nur den Verstoß benennen.
Schritt 1: Vergleichsmiete ermitteln
Nutzen Sie den Berliner Mietspiegel 2025 oder fragen Sie beim Berliner Mieterverein nach.
Schritt 2: Höchstmiete berechnen
Vergleichsmiete + 10 % = Ihre zulässige Höchstmiete. Nutzen Sie unseren Rechner.
Schritt 3: Rüge senden
Per Einschreiben an den Vermieter. Unser Rechner erstellt Ihnen eine Vorlage.
Schritt 4: Rückforderung
Bis 30 Monate rückwirkend. Reagiert der Vermieter nicht: Mieterverein oder Anwalt.
Miete in Berlin zu hoch? Jetzt kostenlos prüfen.
Unser Rechner berechnet Ihre zulässige Höchstmiete, den Rückforderungsbetrag und erstellt eine Rüge-Vorlage.
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