Kündigungsfrist Mietvertrag 2026
Kündigungsfrist Mietwohnung berechnen — mit 3. Werktag und Feiertags-Prüfung
Beginn des Mietverhältnisses
Zugang beim Empfänger (nicht Absendedatum)
Alle Berechnungen im Browser. Keine Datenspeicherung.
Gesetzliche Kündigungsfristen im Überblick
Die Kündigungsfrist für Mieter beträgt immer 3 Monate, unabhängig von der Wohndauer. Für Vermieter verlängert sich die Frist nach 5 und 8 Jahren um jeweils 3 Monate (§573c Abs. 1 BGB).
| Wohndauer | Mieter | Vermieter |
|---|---|---|
| Bis 5 Jahre | 3 Monate | 3 Monate |
| 5 bis 8 Jahre | 3 Monate | 6 Monate |
| Über 8 Jahre | 3 Monate | 9 Monate |
3. Werktag — Stichtag für Ihre Kündigung
Was ist der 3. Werktag?
Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats beim Empfänger eingehen, damit sie für diesen Monat zählt. Entscheidend ist der Zugang, nicht das Absendedatum.
Samstag = Werktag
Der BGH hat klargestellt, dass Samstag als Werktag zählt (VIII ZR 206/04). Nur Sonntage und gesetzliche Feiertage werden nicht mitgezählt. Unser Rechner berücksichtigt alle 9 bundesweiten Feiertage automatisch.
Zugang beweisen
Im Streitfall müssen Sie den rechtzeitigen Zugang beweisen. Sicherste Methode: Übergabe mit Zeugen oder Einschreiben mit Rückschein. Ein einfaches Einwurf-Einschreiben beweist nur den Einwurf, nicht den Zugang.
Frist verpasst?
Geht die Kündigung nach dem 3. Werktag ein, ist sie nicht unwirksam — sie gilt erst zum nächsten Termin. Das Vertragsende verschiebt sich um einen Monat.
Sonderkündigungsrechte
In bestimmten Fällen gelten verkürzte Fristen oder besondere Kündigungsrechte:
Mieterhöhung (§561 BGB)
Bei einer Mieterhöhung nach §558 BGB kann der Mieter bis zum Ablauf des 2. Monats nach Zugang Sonderkündigen. Der Vertrag endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erhöhung wirksam würde.
Modernisierung (§555e BGB)
Nach Erhalt einer Modernisierungsankündigung kann der Mieter bis zum Monatsende Sonderkündigen. Der Vertrag endet dann am Ende des übernächsten Monats.
Tod des Mieters (§563a, §580 BGB)
Stirbt der Mieter, können sowohl Erben als auch der Vermieter innerhalb eines Monats außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen.
Fristlose Kündigung (§543 BGB)
Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen (z. B. Mietrückstand von 2 Monaten) ist eine fristlose Kündigung möglich — ohne Einhaltung der ordentlichen Fristen.