Kostenloser Mietrecht-Rechner | Datenstand: Februar 2026
MMein Mietcheck

Mietminderung-Tabelle 2026

Richtwerte auf Basis der BGH- und Instanzgerichts-Rechtsprechung

36 Mängel in 9 KategorienKeine Garantie — richterliche Schätzung (§287 ZPO)
Wichtig zur Nutzung dieser Tabelle: Die aufgeführten Quoten sind Richtwerte aus der Rechtsprechung. Gerichte schätzen die Minderung im Einzelfall gemäß §287 ZPO. Die tatsächliche Quote hängt von Ausmaß, Dauer, betroffenen Räumen und lokaler Rechtsprechung ab. Grundlage für die Berechnung ist immer die Bruttowarmmiete (Kalt + Nebenkosten), nicht nur die Kaltmiete (BGH XII ZR 225/03).

🔥Heizung

MangelMinderung

Totalausfall Heizung (Winter, Nov–März)

Heizung komplett ausgefallen in der Heizperiode

70–100 %

Totalausfall Heizung (Übergangszeit, Apr/Okt)

Heizung ausgefallen in Über­gangs­jahreszeit

20–50 %

Ausfall Heizung (Sommer, Mai–Sep)

Heizung ausgefallen, kein Warmwasser-Problem

Im Sommer fehlt praktisch der Gebrauchswert der Heizung. Sofern Warmwasser separat bereitgestellt wird, ist die Quote meist 0 %.

0–10 %

Heizung unzureichend (dauerhaft < 18 °C)

Raumtemperatur dauerhaft unter 16–18 °C

20–30 %

Heizung unzureichend (nur 18–20 °C)

Raumtemperatur nur zwischen 18 und 20 °C

10–15 %

Heizungsausfall in einem Zimmer

Einzelnes Zimmer (nicht Wohnzimmer) nicht beheizbar

8–12 %

💧Schimmel / Feuchtigkeit

MangelMinderung

Toxischer Schimmel (Gesundheitsgefahr)

Gesundheitsgefährdende Sporenkonzentration, mehrere Räume

Bei Gesundheitsgefährdung ist ausnahmsweise auch eine außerordentliche Kündigung möglich. Holen Sie sofort anwaltliche Hilfe.

80–100 %

Erheblicher Schimmel (mehrere Räume / Nässe)

Sichtbare Schimmelflecken / Feuchtigkeit in mehreren Räumen

Wenn die Ursache ungeklärt ist (Baumangel vs. Lüftungsverhalten), liegt das Prozessrisiko erheblich. Sichern Sie Beweise (Fotos, Lüftungsprotokoll).

20–50 %

Mittlerer Schimmel (eine Wand)

Schimmelflecken an einer Wand im Wohn- oder Schlafzimmer

Dokumentieren Sie den Schimmel mit Fotos und zeigen Sie ihn unverzüglich beim Vermieter an.

10–20 %

Bagatellschimmel (Stockflecken, Fensternischen)

Vereinzelte Stockflecken oder kleine Stellen an Fensternischen

Kleinstmengen Schimmel an Wärmebrücken gelten oft als unerheblich (§ 536 Abs. 1 S. 3 BGB).

Bagatellgrenze
0–5 %

Fogging (Schwarzstaubablagerungen)

Dunkle Staubablagerungen an Wänden und Decken

15–20 %

Wasserschaden (aktiver Einbruch / Rohrbruch)

Eindringendes Wasser, feuchte Wände durch Rohrbruch oder Dach

Die Quote richtet sich danach, wie viele Räume unbenutzbar sind.

20–80 %

🔨Baulärm

MangelMinderung

Extremer Baulärm (Presslufthammer, ganztags)

Massiver Baulärm durch Sanierung, Neubau oder Infrastruktur

Kein Minderungsrecht während der ersten 3 Monate bei energetischer Modernisierung (§ 536 Abs. 1a BGB).

20–35 %

Kernsanierung im Haus (praktisch unbewohnbar)

Großteil der Wohnung/des Hauses ist durch Baumaßnahmen stark beeinträchtigt

Bei energetischen Modernisierungen gilt die 3-Monats-Sperre (§ 536 Abs. 1a BGB).

60–80 %

Gerüst vor Fenstern (Verdunkelung / Einbruchsgefahr)

Gerüst nimmt Licht weg oder erhöht Einbruchsrisiko

3–5 %

Baulärm vom Nachbargrundstück (Neubau)

Baustelle auf dem Nachbargrundstück (kein eigenes Haus)

Im Innenstadtbereich / Entwicklungsgebiet muss Baulärm vom Nachbarn oft geduldet werden (Ortsüblichkeit, § 906 BGB). Die Minderungsquote ist entsprechend gering.

0–10 %

🔊Nachbarlärm

MangelMinderung

Laute Musik / Partys (regelmäßig nachts)

Wiederkehrender Lärm durch Nachbar, dokumentiert

Führen Sie ein detailliertes Lärmprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Beschreibung.

10–20 %

Kinderlärm (üblicher Spiellärm)

Normaler Kinderlärm aus Nachbarwohnungen

Normaler Kinderlärm ist sozialadäquat und begründet keinen Minderungsanspruch (BGH VIII ZR 197/10).

Bagatellgrenze
0 %

Trittschall / Hellhörigkeit (Altbau vor 1950)

Schalldurchlässige Decken/Wände in einem Altbau

Bei Altbauten vor 1950 ist Hellhörigkeit kein Mangel — es gilt der Baustandard zur Zeit der Errichtung (BGH VIII ZR 246/02).

Bagatellgrenze
0 %

Trittschall (Neubau / Sanierung nach 1990)

Schallschutz unterschreitet die DIN-Norm für neuere Gebäude

5–20 %

🚿Sanitär

MangelMinderung

Kein Kaltwasser

Kaltwasserversorgung komplett ausgefallen

20–50 %

Kein Warmwasser

Warmwasserversorgung ausgefallen

10–20 %

Dusche defekt / nicht nutzbar

Dusche ist defekt oder nicht benutzbar

10–20 %

Badewanne defekt / nicht nutzbar

Badewanne ist defekt (z.B. Abfluss verstopft, Emaille kaputt)

15–20 %

Toilette defekt (einziges WC in Wohnung)

Einzige Toilette der Wohnung ist nicht funktionsfähig

Das einzige WC ist ein fundamentales Ausstattungsmerkmal. Ohne WC ist die Wohnung kaum bewohnbar.

80–100 %

Abfluss verstopft / Rückstau

Dauerhafter Abflussstau oder Rückstau in Bad/Küche

10–20 %

📐Wohnfläche

MangelMinderung

Wohnfläche kleiner als im Mietvertrag

Tatsächliche Wohnfläche weicht vom Mietvertrag ab (>10% = Mangel)

Bis 10% Abweichung: kein Mangel (Erheblichkeitsschwelle). Ab 10%: Minderung in exakter Höhe der Abweichung.

> 10 %: exakt

🐛Ungeziefer

MangelMinderung

Kakerlaken / Ratten (Befall in Wohnräumen)

Schädlingsbefall in der Wohnung oder im Gebäude

10–20 %

Vereinzelte Insekten / Silberfische

Einzelne Tiere, kein Massenbefall

Einzelne Tiere begründen meist keinen Minderungsanspruch.

Bagatellgrenze
0–5 %

🛗Aufzug / Technik

MangelMinderung

Aufzugsausfall (ab 4./5. Etage)

Fahrstuhl dauerhaft defekt, Wohnung in 4. Etage oder höher

10–20 %

Aufzugsausfall (bis 3. Etage)

Fahrstuhl defekt, Wohnung erreichbar über Treppe

Bagatellgrenze
0–5 %

Gegensprechanlage defekt

Türöffner / Gegensprechanlage funktioniert nicht

3–5 %

Haustürschloss defekt (Sicherheitsrisiko)

Haustür kann nicht abgeschlossen werden

5–10 %

⚠️Sonstiges

MangelMinderung

Taubenschlag / Taubenkot

Taubenbefall am Gebäude, Verschmutzung durch Kotablagerungen

20–30 %

Asbestverdacht / Asbestfunde

Asbest in der Wohnung (auch Verdacht ohne nachgewiesene Faserfreisetzung)

Auch ein begründeter Asbestverdacht ohne konkrete Freisetzung kann einen Mangel begründen (Gefährdungsverdacht).

10–20 %

Marder im Dach / Dachboden

Marder im Gebäude (Lärm und Geruch/Urin)

20–30 %
50–100 % Hohes Kündigungsrisiko bei Eigenminderung
20–49 % Mittleres Risiko — Anwalt empfohlen
1–19 % Geringes Risiko
0 % Kein Minderungsrecht (Bagatelle / Sozialadäquanz)

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Rechtlicher Hinweis: Diese Tabelle dient der allgemeinen Orientierung. Die Quoten basieren auf veröffentlichten Urteilen und können je nach Einzelfall, Gericht und regionaler Rechtsprechung erheblich abweichen. Im Zweifelsfall: Fachanwalt für Mietrecht oder Mieterverein.