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Mieterhöhung 2026

Wann ist sie legal? Kappungsgrenze, Fristen und was Sie tun können.

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Voraussetzungen einer wirksamen Mieterhöhung

Eine Mieterhöhung nach §558 BGB (Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete) ist kein einseitiges Recht des Vermieters, sondern ein Angebot zur Vertragsänderung. Sie wird nur wirksam, wenn sie formell korrekt ist und Sie zustimmen — oder ein Gericht dies anordnet.

1. Textform (§558a Abs. 1 BGB)

Das Verlangen muss in Textform vorliegen: Brief, E-Mail oder Fax. Eine mündliche Ankündigung reicht nicht. Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich.

2. Begründung (§558a Abs. 2 BGB)

Das Schreiben muss begründet sein durch: qualifizierten oder einfachen Mietspiegel, Sachverständigengutachten, drei Vergleichswohnungen oder eine Mietdatenbank (§558e). Ohne Begründung ist die Erhöhung unwirksam.

3. Adressierung (BGH VIII ZR 45/19)

Alle im Mietvertrag genannten Mieter müssen namentlich adressiert sein. Fehlt ein Mitmieter (z.B. Ehepartner), ist das Schreiben formell unwirksam — auch wenn derjenige es zufällig liest.

4. Konkreter Betrag

Das Verlangen muss die neue Kaltmiete oder den Erhöhungsbetrag in Euro genau beziffern. Ein vager Verweis („Ich passe an die Marktmiete an“) ohne Betrag ist unwirksam.

Hinweis: Geltungsbereich

Diese Seite behandelt ausschließlich Erhöhungen nach §558 BGB (Vergleichsmiete / Mietspiegel). Für Indexmieten (§557b), Staffelmieten (§557a) und Modernisierungsumlagen (§559) gelten andere Regeln.

Kappungsgrenze: So viel darf die Miete steigen

Selbst wenn die Vergleichsmiete stark gestiegen ist, begrenzt die Kappungsgrenze (§558 Abs. 3 BGB) die Erhöhung auf einen Maximalwert innerhalb von drei Jahren.

20 %

in 3 Jahren

Bundesweiter Standard (§558 Abs. 3 S. 1)

15 %

in 3 Jahren

Angespannte Wohnungsmärkte (ca. 500 Gemeinden)

BundeslandKappungsgrenzeGeltungsdauerAuszug Gebiete
Baden-Württemberg15 %bis Ende 2026Stuttgart, Freiburg, Heidelberg, 130+ Städte
Bayern15 %bis 2026+München, Nürnberg, Augsburg, 285 Gemeinden
Berlin15 %bis Mai 2028Ganz Berlin
Brandenburg15 %bis Ende 2029Potsdam + 36 Gemeinden (Speckgürtel)
Hamburg15 %bis Aug. 2028Ganz Hamburg
Hessen15 %bis Nov. 2026Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden, 49 Gemeinden
Nordrhein-Westfalen15 %bis Feb. 2030Köln, Düsseldorf, Münster, Bonn, 18 Städte
Sachsen15 %bis Juni 2027Dresden, Leipzig
Alle übrigen Länder20 %kein Enddatum

Hinweis: Die Auflistung der angespannten Wöhnungsmärkte basiert auf den jeweiligen Landesverordnungen (Stand Feb. 2026). Die vollständige Liste entnehmen Sie der Verordnung Ihres Bundeslandes.

11 %-Grenze ist kein §558-Wert

In der Diskussion um Mietrecht II taucht gelegentlich „11 %“ auf. Diese Zahl bezieht sich auf die neue Deckelung bei Indexmieten (3,5 %/Jahr × 3 Jahre ≈ 11 %). Für §558-Erhöhungen bleibt es bei 15 % / 20 %.

Fristen im Überblick

1

Wartefrist: Versand (§558 Abs. 1 S. 1)

Das Verlangen darf frühestens 12 Monate nach der letzten §558-Erhöhung (oder Mietbeginn) zugesandt werden.

Letzte Erhöhung wirksam ab 01.01.2024 → frühestes Verlangen: 01.01.2025

2

Wartefrist: Wirksamkeit (§558 Abs. 1 S. 2)

Die neue Miete darf frühestens 15 Monate nach der letzten §558-Erhöhung wirksam werden.

Letzte Erhöhung 01.01.2024 → neue Miete frühestens ab 01.04.2025

3

Überlegungsfrist Mieter (§558b Abs. 2 BGB)

Sie haben bis zum Ende des zweiten vollen Kalendermonats nach Erhalt Zeit zu reagieren.

Schreiben erhalten 17.02.2026 → Frist bis 30.04.2026 → neue Miete ab 01.05.2026

4

Klagefrist Vermieter (§558b Abs. 2 S. 2)

Stimmen Sie nicht zu, muss der Vermieter innerhalb von 3 Monaten nach Fristablauf klagen. Verpasst er diese Frist, muss er von vorne beginnen.

Überlegungsfrist bis 30.04.2026 → Klagefrist bis 31.07.2026

Wichtig: Modernisierung setzt die Uhr nicht zurück

Eine Modernisierungsumlage nach §559 BGB gilt nicht als §558-Erhöhung. Der Vermieter kann also nach einer Modernisierung sofort eine §558-Erhöhung verlangen, sofern die Fristen seit der letzten §558-Erhöhung eingehalten sind.

Häufige Formfehler — und was sie bedeuten

Ein formell unwirksames Verlangen setzt keine Fristen in Gang und erfordert keine Reaktion. Folgende Fehler kommen in der Praxis am häufigsten vor:

!
Nicht alle Mieter adressiertUnwirksam

Fehlt ein Mitmieter im Adressfeld, ist das Schreiben nichtig (BGH VIII ZR 45/19). Kein Reagieren erforderlich.

!
Fehlende oder unzureichende BegründungUnwirksam

Kein Mietspiegel-Bezug, kein Gutachten, keine Vergleichswohnungen — Erhöhung scheitert an §558a Abs. 2.

!
Kein konkreter EurobetragUnwirksam

Nur „Ich erhöhe auf ortsübliche Miete“ ohne Zahl: formell unwirksam.

~
Kappungsgrenze überschrittenTeilunwirksam

Bis zur Kappungsgrenze bleibt die Erhöhung wirksam. Sie können Teilzustimmung erklären (bis zum Maximum) und den Rest ablehnen.

!
Versandfrist < 12 MonateUnwirksam

Das Verlangen wurde zu früh verschickt. Es setzt keine Fristen in Gang. Der Vermieter muss neu anschreiben.

~
Wirksamkeit < 15 MonateDatum verschiebt sich

Die Miete kann nicht wie angegeben steigen. Frühestmögliches Datum: 15 Monate nach letzter §558-Erhöhung.

~
Hausverwaltung ohne VollmachtAnfechtbar

Kommt das Schreiben von einer Hausverwaltung ohne nachgewiesene Vollmacht, können Sie es unverzüglich zurückweisen (§174 BGB). Dann ist es nichtig.

Häufige Fragen

Wie oft darf der Vermieter die Miete erhoehen?
Der Vermieter darf die Miete auf die ortsuebliche Vergleichsmiete erhoehen, jedoch fruehestens 15 Monate nach Mietbeginn oder der letzten Erhoehung nach §558 BGB. Das Verlangen muss mindestens 12 Monate vor Wirksamkeit zugehen. Ausnahmen: Indexmiete (§557b) und Staffelmiete (§557a) haben eigene Regeln.
Was bedeutet Kappungsgrenze?
Die Kappungsgrenze (§558 Abs. 3 BGB) begrenzt den Anstieg auf 20 % innerhalb von drei Jahren. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt — darunter Berlin, Hamburg, Muenchen, Koeln und ca. 500 weitere Gemeinden — gilt nur 15 %. Die Kappungsgrenze gilt unabhaengig davon, wie weit die Vergleichsmiete steigt.
Muss ich einer Mieterhoehung zustimmen?
Nein. Eine Mieterhoehung nach §558 BGB ist kein einseitiges Gestaltungsrecht, sondern ein Angebot zur Vertragsaenderung. Sie haben bis zum Ende des zweiten vollen Kalendermonats nach Erhalt Zeit (Üüberlegungsfrist). Stimmen Sie nicht zu, kann der Vermieter innerhalb weiterer drei Monate auf Zustimmung klagen (§558b Abs. 2 BGB).
Was sind die haeufigsten Formfehler bei Mieterhoehungen?
1) Nicht alle Mieter adressiert (z.B. nur ein Ehepartner angeschrieben). 2) Keine oder unzureichende Begruendung (kein Mietspiegel, kein Gutachten, keine Vergleichswohnungen). 3) Kein konkreter Eurobetrag genannt. 4) Wartefrist von 12 Monaten nicht eingehalten. 5) Kappungsgrenze ueberschritten. Jeder Formfehler macht das Verlangen unwirksam.
Wie schreibe ich einen Widerspruch gegen eine Mieterhoehung?
Der Widerspruch muss den konkreten Grund benennen (z.B. „Die Kappungsgrenze von 15 % wird um X EUR ueberschritten“) und rechtzeitig vor Ablauf der Ueberlegungsfrist beim Vermieter eingehen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Pruefer oben, um Formfehler zu identifizieren und eine Widerspruch-Vorlage mit den relevanten Paragraphen zu erstellen.
Was ist der Unterschied zwischen Mieterhoehung und Modernisierungsumlage?
§558 BGB (Vergleichsmiete): Erhoehung bis zur ortsUeblichen Miete, begrenzt durch Kappungsgrenze. Erfordert Textform und Begruendung. §559 BGB (Modernisierung): Einseitige Erklaerung nach baulichen Massnahmen, max. 8 % der Kosten p.a. Keine Kappungsgrenze. Wichtig: Eine Modernisierungsumlage setzt die Wartefrist fuer §558-Erhoehungen NICHT zurueck.
Gilt die Kappungsgrenze auch bei Indexmieten?
Nein. Bei einer Indexmiete (§557b BGB) wird die Miete nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst, nicht nach der Vergleichsmiete. Die Kappungsgrenze des §558 gilt hier nicht. Aber: Seit Mietrecht II (Feb. 2026) gilt fuer Indexmieten in angespannten Wohnungsmaerkten ein Deckel von 3,5 %/Jahr.
Kann ich die Mieterhoehung wegen falscher Vergleichsmiete ablehnen?
Ja, aber nur materiell, nicht formal. Formell genuegt es, wenn die Begruendung (Mietspiegel-Einordnung, Gutachten etc.) vorhanden und nachvollziehbar ist. Ob die Vergleichsmiete inhaltlich korrekt ist, ist eine Frage des Beweises im Prozess. Sie koennen einer Erhoehung bis zur Kappungsgrenze zustimmen und den Rest ablehnen (Teilzustimmung).
Was passiert nach Ablauf der Ueberlegungsfrist?
Haben Sie nicht zugestimmt, kann der Vermieter innerhalb von drei Monaten nach Fristablauf Klage auf Zustimmung erheben. Verpasst er diese Klagefrist, ist das Verlangen „tot“ — er muss von vorne beginnen. Stimmen Sie zu, wird die erhoehte Miete ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang geschuldet.
Wie berechne ich die Kappungsgrenze konkret?
Grundlage ist die Miete von vor drei Jahren. Beispiel: Miete Jan. 2022 = 800 EUR, Kappungsgrenze 20 % = max. 960 EUR (Jan. 2025). Kappungsgrenze 15 % (angespannter Markt) = max. 920 EUR. Modernisierungsumlagen (§559) werden bei der Kappungsgrenze-Berechnung nach §558 nicht beruücksichtigt.

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