Nebenkostenabrechnung prüfen
Kostenloser Prüfer: Fristen, verbotene Kosten, Heizpflicht, CO²-Aufteilung
Abrechnung hochladen
PDF oder Foto hierher ziehen
Was die KI prüft
Text extrahieren
PDF oder Bild wird gelesen und strukturiert
Fristen prüfen
Abrechnungsfrist (12 Monate) & Einwendungsfrist
Verbotene Kosten
Verwaltung, Reparaturen, Kabeltv (§71 TKG)
Betriebskostenspiegel
Vergleich mit Durchschnittswerten 2022/2023
Heizkosten & CO₂
HeizkV-Pflichten, CO₂-Kostenaufteilung
Widerspruch erstellen
Fertiger Musterbrief mit allen Fundstellen
Ihre Dateien werden nur zur Analyse an die KI gesendet und nicht gespeichert.
So funktioniert der Prüfer
Fristen prüfen
Zuerst prüfen wir, ob die 12-Monats-Frist des Vermieters (§556 BGB) eingehalten wurde. Bei Fristversäumnis entfällt die Nachzahlung automatisch.
Verbotene Kosten
Verwaltung, Reparaturen, Instandhaltungsrüicklage und Mietausfallversicherung sind verboten (§1 Abs. 2 BetrKV). Jeder gefundene Posten wird einzeln ausgewiesen.
Kürzungsrechte
Heizkosten nicht verbrauchsabhängig? Kürzung 15 % (§12 HeizkV). CO²-Split fehlt? Kürzung 3 % (§11 CO²KostAufG). Jedes Kürzungsrecht wird automatisch berechnet.
Verbotene Kostenpositionen (§1 Abs. 2 BetrKV)
Diese Kosten darf der Vermieter nicht auf Mieter umlegen. Sie sind mit der Kaltmiete abgegolten.
| Kostenart | Rechtsgrundlage | Folge |
|---|---|---|
| Hausverwaltung / Honorar / Buchführung | §1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV | Streichen |
| Reparaturen und Instandhaltung | §1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV | Streichen |
| Instandhaltungsrüicklage (WEG) | BGH VIII ZR 167/03 | Streichen |
| Mietausfallversicherung | §1 Abs. 2 BetrKV | Streichen |
| Rechtsschutzversicherung des Vermieters | BGH-Tendenz zu §1 BetrKV | Streichen |
| Kosten für Mieterwechsel / Annoncen | §1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV | Streichen |
| Leerstandskosten auf Mieter umgelegt | BGH VIII ZR 159/09 | Neuberechnung |
| Sonstige Kosten ohne Mietvertragsvereinbarung | BGH VIII ZR 167/03 | Streichen |
Fristen im Überblick
Abrechnungsfrist Vermieter: 12 Monate (§556 Abs. 3 S. 2 BGB)
Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Bei Verspätung: keine Nachzahlung. Guthaben bleibt fällig.
AZ Ende 31.12.2024 → Fristende 31.12.2025
Einwendungsfrist Mieter: 12 Monate (§556 Abs. 3 S. 5 BGB)
Inhaltliche Einwände müssen innerhalb von 12 Monaten nach Zugang mitgeteilt werden. Danach sind sie ausgeschlossen (Genehmigungsfiktion).
Zugang 15.03.2025 → Einwendungsfrist bis 15.03.2026
Zahlung unter Vorbehalt (§286 BGB)
Bei inhaltlichen Streitigkeiten: Zahlen Sie „unter Vorbehalt der Rückforderung“. Dadurch vermeiden Sie eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs und sichern Ihr Rückforderungsrecht.
Gleichzeitig schriftlich widersprechen